Update zu den Bleiberechts-Plänen der neuen Bunderegierung.

 

In Dezember 2021 hat die neue Bundesregierung von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP einen Koalitionsvertrag veröffentlicht. Hier haben sie einen „Paradigmenwechsel“ in der Flüchtlings-, Integrations- und Asylpolitik angekündigt. Sie haben versprochen, dass sie im Laufe ihrer Regierungsperiode (2021-2025) viele Gesetzesänderungen vornehmen werden, die das Bleiberecht für Menschen mit Duldung deutlich verbessern sollen:.

  • Chancen-Aufenthaltsrecht: Menschen, die am 01. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben, keine Strafe begangen haben und sich zum deutschen Demokratie bekennen, sollen eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr bekommen. Diese Aufenthaltserlaubnis können auch Menschen bekommen, die ihre Identität noch nicht nachweisen konnten und ihre Lebenskosten noch nicht ganz allein bezahlen können. Wenn man innerhalb eines Jahres die Identität nachweisen und seine Lebenskosten bezahlen kann, kann man in ein anderes Bleiberecht wechseln.
  • Bleiberecht gem. §§ 25a und 25b AufenthG: Aktuell können junge und gut integrierte Menschen im Alter von 14 bis 20 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis nach 4 Jahren in Deutschland bekommen (§ 25a AufenthG). Diese Möglichkeit soll zukünftig für Menschen von 14 bis 26 Jahren gelten. Aktuell können weitere gut integrierte Menschen unabhängig vom Alter eine Aufenthaltserlaubnis nach 8 Jahren – oder nach 6 Jahren, wenn sie Kinder haben – bekommen (§ 25b AufenthG). Diese Möglichkeit soll zukünftig nach 6/4 Jahren gelten.
  • Aufenthaltserlaubnis bei Ausbildung: Aktuell können Menschen mit Duldung, die eine Ausbildung machen, eine Ausbildungsduldung bekommen, die vorübergehend vor Abschiebung schützt. Jetzt soll es stattdessen eine richtige Aufenthaltserlaubnis für Auszubildende geben.
  • „Duldung light“ und Arbeitsverbote: Die „Duldung light“ (§ 60b AufenthG) soll komplett verschwinden. Für Menschen, die seit vor einem bestimmten Datum in Deutschland leben, soll es generell keine Arbeitsverbote mehr geben.
  • Beschäftigungsduldung: Die Voraussetzungen für eine Beschäftigungsduldung, die vor Abschiebung schützt solange man arbeitet, sollen vereinfacht werden.

DIESE REGELN GELTEN NOCH NICHT! Sie werden erst dann gelten, wenn sie als Gesetze vom Bundestag beschlossen werden. Wahrscheinlich werden sie nicht alle auf einmal kommen, sondern eins nach dem anderen. Am wahrscheinlichsten wird das Chancen-Aufenthaltsrecht zuerst kommen; vielleicht schon im Laufe von 2022.

Manche Bundesländer empfehlen schon ihre Ausländerbehörden umsichtig mit Menschen umzugehen, die unter den neuen Regelungen fallen werden. So sollen Menschen vor Abschiebungen geschützt werden, für die die neuen Regelungen Vorteilen bringen würden. Solche sogenannte „Vorgriffsregelungen“ gibt es bisher in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Sobald neue Bleiberechtsregelungen vom Bundestag beschlossen werden, werden wir auf diese Seite darüber informieren.