§60c Aufenthaltsgesetz
Über die Ausbildungsduldung zum Bleiberecht –.
„3+2 Regelung“.
Mit der Einführung der Ausbildungsduldung wurde im Jahr 2016 ein weiterer potentieller Weg aus der Duldung hin zu einem sichereren Aufenthalt geschaffen. 2019 wurden die bestehenden Regelungen zur Ausbildungsduldung nochmal geändert und neu in §60c AufenthG festgeschrieben. Die Ausbildungsduldung kann seither auch von abgelehnten Asylbewerber*innen, die bereits während des Asylverfahrens eine Ausbildung angefangen haben, beantragt werden. Hier lohnt es sich also, sich schon sehr früh um einen Ausbildungsplatz zu kümmern.
Wer eine Ausbildungsduldung hat, kann für die Dauer einer mindestens zweijährigen betrieblichen oder schulischen Berufsausbildung nicht abgeschoben werden. Wie bei den anderen Wegen zu einem Bleiberecht gibt es aber auch bei der Ausbildungsduldung eine Reihe von Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Wer bereits eine Duldung hat muss diese beispielsweise schon mindestens drei Monate haben und ein konkretes Angebot für eine qualifizierte Berufsausbildung und eine Beschäftigungserlaubnis vorlegen können (und bestimmten Voraussetzungen entfällt die 3-monatige Vorduldungszeit). Auch die Identität muss geklärt sein (oder zumindest alle erforderlichen und zumutbaren Handlungen zur Identitätsklärung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen ergriffen worden sein, um noch im Ermessensbereich zu liegen). Für viele stellt gerade der Punkt der Identitätsklärung eine große Herausforderung und nicht selten eine Hürde dar. Genauso gibt es auch Tatbestände, die die Erteilung einer Ausbildungsduldung ausschließen, wie zum Beispiel die Einleitung von konkreten Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung oder die Verurteilung(en) zu Strafen von mehr als 50 bzw. 90 Tagessätzen.
Die Ausbildungsduldung ist somit sehr voraussetzungsvoll und es gibt zahlreiche Hürden und Fallstricke, die es zu kennen und frühzeitig zu bearbeiten gilt. Nicht selten ist hier der Weg aufgrund unnötig komplizierter Verfahrensweisen und der restriktiven Haltung der Behörden der Weg steinig und steil.
Gleichzeitig – und das ist der zentrale Punkt – ist die Ausbildungsduldung aber vor allem auch eine Chance, über eine Berufsausbildung langfristig in Deutschland bleiben zu können. Denn: Im Anschluss an die Berufsausbildung besteht ein Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis für zunächst zwei Jahre, wenn man in dieser Zeit einen Beruf in dem Arbeitsfeld ausübt, in dem man davor die Ausbildung gemacht hat und weitere Anforderungen erfüllt. Zur Suche einer solchen Stelle kann die Ausbildungsduldung auch nochmal um weitere sechs Monate verlängert werden. Diese zwei aufeinanderfolgenden Schritte – erst die Ausbildungsduldung und danach eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis „zum Zweck der Beschäftigung in der erworbenen Qualifikation“ nach §19d AufenthG – wird als die „3+2 Regelung“ bezeichnet. Danach kann dann ohne spezielle Beschäftigungserlaubnis jede beliebige Arbeit aufgenommen werden.
Der Weg über die Ausbildungsduldung zum Bleiberecht zu kommen ist also zwar lang, aber er ist möglich! Es lohnt sich jedoch und ist auch wichtig, sich umfassend zu informieren und sich gut beraten zu lassen.
Materialien & Links:
Mehrsprachige Infos
- Ausbildungsduldung in Deutschland. Youtube-Erklärvideo (2:48 Min.). handbook germany, März 2021.
Ein kurzes animiertes Erklärvideo das in verschiedenen Sprachen die Ausbildungsduldung als möglichen Weg zu einem festen Aufenthalt aufzeigt. - Ausbildungsduldung: Was muss ich wissen? Youtube-Video (3:48 Min.). Handbook Germany, November 2019.
Redakteurin Sharmila Hashimi spricht mit Marie-Sophie Deuter von „Bridge – Berliner Netzwerke für Bleiberechte“ über die damals neu eingeführte Ausbildungsduldung (§60c). Das deutschsprachige Video gibt es mit Untertiteln in 7 verschiedenen Sprachen: - Wie finde ich eine Ausbildung? Youtube-Erklärvideo (3:07 Min.). Flüchtlingsrat Thüringen, Dezember 2018.
Der Film erklärt in einfacher Sprache, wann die Ausbildungsduldung eine Möglichkeit darstellt, um in Deutschland bleiben zu können auch wenn das Asylverfahren negativ entschieden wurde. Es wird aufgezeigt, wie man einen Ausbildungsplatz findet und was in einer Ausbildung passiert. Zum Schluss werden Beratungsstellen in Thüringen aufgeführt, die bei Fragen weiterhelfen. Das Video gibt es in insgesamt 6 verschiedenen Sprachen: - Recht praktisch erklärt: Duldung bei Ausbildung – alias 3+2-Duldung. Infoblatt (2 Seiten). Bridge – Berliner Netzwerke für Bleiberecht, Oktober 2019.
Kurzes, übersichtliches ‚Factsheet‘ zur Ausbildungsduldung in drei Sprachen. Mit den Eckdaten zum Gesetzesparagraphen, seinem Ziel und seinen Auswirkungen und sowie Antworten auf die Fragen ‚Wer bekommt eine Ausbildungsduldung? / Besteht ein Anspruch?‘ und ‚Was sind die rechtlichen Änderungen und praktischen Wirkungen?‘ - Kann ich eine Ausbildungsduldung bekommen?
Bis wann muss meine Identität geklärt sein?
Was ist eine qualifizierte Berufsausbildung?
Wo finde ich einen Ausbildungsplatz?
Wie schnell bekomme ich die Ausbildungsduldung?
Wo und wie beantrage ich eine Ausbildungsduldung?
Was passiert, wenn ich die Ausbildung abbreche?
Was passiert, wenn ich die Abschlussprüfung nicht bestehe?
Was passiert, nachdem ich meine Ausbildung abgeschlossen habe?
Mein Antrag auf eine Ausbildungsduldung wurde abgelehnt – was kann ich tun?
Welche Rechte habe ich mit einer Ausbildungsduldung?
Kann ich mit der Ausbildungsduldung ins Ausland reisen?
Bekommt meine hier lebende Familie auch eine Duldung?
Ich erfülle die Voraussetzungen für die Ausbildungsduldung nicht – was kann ich tun?
Kann ich auch durch eine Arbeitsstelle eine Duldung bekommen?
Wo bekomme ich Beratung & Unterstützung?
Kurze, prägnante Antworten zu jeder dieser Frage finden sich auf der Webseite von handbook germany – in sieben verschiedenen Sprachen!
Einführende Informationen
- Die Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG. Erklärvideo (13:20 Min.). Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt, Projekt ‚Right of Residence‘, Oktober 2020.
Wer lieber zuhört als liest kann sich hier aus der Online-Workshop-Reihe „Wege zu einem sicheren Aufenthalt ohne Asyl“ des Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt auch über dieses gesprochene Erklärvideo über die Ausbildungsduldung informieren. - Basisinformationen Ausbildungsduldung. Informationen für Geduldete (20 Seiten). Flüchtlingsrat Baden-Württemberg & Werkstatt PARITÄT gGmbH, akt. Aufl. September 2020.
Die Broschüre gibt einen Überblick über die Möglichkeiten einer betrieblichen oder schulischen Ausbildung im Rahmen der Ausbildungsduldung und informiert über das Verfahren der Antragsstellung: Wann kann die Ausbildungsduldung erteilt werden? Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung einer Ausbildungsduldung erfüllt sein? Beschäftigungserlaubnis: Wann dürfen man als Geduldete*r nicht arbeiten? Wie wird die Ausbildungsduldung beantragt? Wie wird über die Zustimmung bzw. Ablehnung bzgl. der Ausbildungsduldung entschieden? Was kann man tun, wenn der Antrag auf Ausbildungsduldung abgelehnt wurde? Was passiert, wenn der Ausbildungsbetrieb oder man selbst die Ausbildung vorzeitig abbricht? Was passiert, wenn man durch die Zwischen- oder Abschlussprüfung fällt? Können auch Angehörige eine Ausbildungsduldung erhalten? Auf diese und weitere Fragen wird in der Broschüre eingegangen. Die Erläuterungen sind an einzelnen Stellen speziell auf Baden-Württemberg ausgerichet, sind darüber hinaus aber auch für Menschen, die in anderen Bundesländern angemeldet sind, interessant. - Hinweise zur Beantragung von Arbeits-und Aufenthaltserlaubnissen sowie zum Ablauf der Antragstellung. Arbeitshilfe (9 Seiten). IvAF-Netzwerk BLEIBdran Thüringen, Mai 2020.
Eine Broschüre, in der sehr gut und anschaulich die praktischen Schritt der Anstragsstellung erklärt werden. Als konkretes Beispiel wird dabei die Ausbildungsduldung genommen. Die Broschüre beschreibt den Prozess mit Blick auf die Gegebenheiten in Thüringen, ist aber auch für Menschen außerhalb Thüringens informativ und hilfreich.
Kurzinfoblätter & Factsheets
- Soziale Rechte für Flüchtlinge. (Teil 1, Kap.2: Die Ausbildungsduldung). Arbeitshilfe (Auszug S.21+22). Der Paritätische, 3. Aufl. Januar 2020.
Die umfangreiche Arbeitshilfe hat eigentlich zum Ziel, einen Überblick über die komplexen Regelungen und die konkrete Ausgestaltung der sozialen Rechte geflüchteter Menschen in Deutschland zu geben. Darin enthalten ist aber auf zwei Seiten auch eine gute, kompakte Zusammenfassung der gesetzlichen Regelungen zur Ausbildungsduldung. Am Gesetzestext des § 60c entlang werden in aller Kürze und gut nachvollziehbar die gesetzlichen Voraussetzungen und Regelungen der Ausbildungsduldung beschrieben. - FAQ zur Ausbildungsduldung gemäß § 60c AufenthG. Handreichung (10 Seiten). Flüchtlingsrat Niedersachsen, Mai 2020.
Eines von vier Factsheets aus der Reihe ‚FAQ (Frequently Asked Questions)‘ zu den verschiedenen Duldungsformen. Das Sheet enthält zahlreiche Fragen, welche mit Bezug auf genaue Gesetzesangaben beantwortet werden. Es will insofern als ‚Lesehilfe‘ bei der Lektüre des Gesetzeswortlauts dienen. Die Herausgeber:innen empfehlen daher auch, das Factsheet gleich parallel zu den entsprechenden Gesetzesvorschriften und ggf. vorhandenen detaillierteren Quellen zu lesen. - Bleiberecht durch die Ausbildungsduldung in Bayern. Faltflyer (6-seitig). BAVF, Dezember 2020.
Der Flyer informiert in Form übersichtlicher Checklisten über die sogennante 3+2-Regelung der Ausbildungsduldung mit anschließender Möglichkeit über eine qualifizierte Tätigkeit einen Aufenthaltstitel nach § 19d zu erhalten. (Mit Kontakt in Bayern für weiterführende Informationen, Fallbegleitungen oder Formulierungshilfen).
Vertiefende Informationen für die Beratung
- ‚Ausbildung und Arbeit als Wege zu einem sicheren Aufenthalt? Die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung‘. Arbeitshilfe (85 Seiten). Der Paritätische, November 2020.
Die Paritätische Gesamtverband hat zum Thema Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung eine ausführliche Arbeitshilfe herausgegeben (Stand November 2020). Die Autorin Kirsten Eichler von der GGUA stellt darin die rechtlichen Voraussetzungen dar, unter denen über Ausbildung und andere Arbeit eine Aufenthaltsperspektive entstehen kann. - Spurwechsel leicht gemacht? Überlegungen zur neuen Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung. Artikel von Sebastian Röder und Philipp Wittmann in der Beilage zum Asylmagazin 8-9/2019 (14 Seiten).
Mit guten Praxishinweisen, die zur besseren Übersichtlichkeit im Text hervorgehoben sind.
Hinweis: Die Arbeitshilfen ersetzen keine fachkundige Beratung!
Antragsmuster / Mustervorlagen
- Der Flüchtlingsrat Thüringen hat für Anträge im Zusammenhang mit der Ausbildungsduldung verschiedene aktualisierte Mustervorlagen online gestellt. Die Antragsmuster beziehen sich an einigen Stellen und in unterschiedlichem Maß auf die Gegegebenheiten in Thüringen. Diese müssten in anderen Bundesländern ggf. abgeändert und an die Lage im eigenen Bundesland angepasst werden. Sie stellen aber eine gute Ausgangsbasis dar:
- Antrag auf Erteilung einer Ausbildungsduldung im direkten Anschluss an das Asylverfahren (Aug. 2020)
- Antrag auf Erteilung einer Ausbildungsduldung nach 3 Monaten Duldung (08/2020)
- Antrag auf Ermessensduldung bis zum Ausbildungsbeginn (08/2020)
- Antrag auf Erteilung einer Duldung für 6 Monate bei Ausbildungsabbruch
- Antrag auf Erteilung einer Duldung für 6 Monate zur Arbeitsplatzsuche im Anschluss an die Ausbildung
Erlasse, Anwendungshinweise
- Bund: Hinweis zur Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung mit Bezug zur Corona-Pandemie, Juli 2020.
(U.a. soll eine Arbeitslosigkeit bis zu sechs Monaten als lediglich kurzfristige Unterbrechung betrachtet werden und somit nicht zum Verlust der Beschäftigungsduldung führen.) - Bund: Erlass des Bundesinnenministeriums zum Notbetrieb und zur Entlastung der Ausländerbehörden wegen der Corona-Pandemie, April 2020.
- Bund: Anwendungshinweise des Bundesinnenministeriums zur Umsetzung der Ausbildungsduldung nach § 60c und Beschäftigungsduldung nach § 60d, Dezember 2019.
- Sachsen-Anhalt: Hinweise zur Umsetzung der Duldung zu Ausbildungszwecken nach § 60c Aufenthaltsgesetz (AufenthG), Februar 2021.
- Thüringen: Erlass Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung (§§ 60c und 60d AufenthG), August 2020.
- Thüringen: Erlass zur Duldungserteilung nach §§ 60c und 60d des Aufenthaltsgesetzes (Klärung Identität), Juni 2020.
- Bayern: Weisung zum Vollzug des Ausländerrechts; Beschäftigung und Berufsausbildung von Asylbewerbern und Geduldeten, Juli 2020.
- Schleswig-Holstein: Erlass zur Umsetzung der Ausbildungsduldung, Juli 2020.
- Schleswig-Holstein: Weisung: Rundschreiben zur Duldung zu Ausbildungszwecken gemäß § 60c AufenthG (Fristen zur Identitätsklärung), Mai 2020.
- Hamburg: Verlautbarung zur Umsetzung der Ausbildungsduldung, April 2020.
- Rheinland-Pfalz: Anwendungshinweise zum Gesetz über Duldung bei Beschäftigung und Ausbildung, März 2020.
- Niedersachsen: Erlass Erteilung Beschäftigungserlaubnis für Geduldete und Gestattete, März 2020 (Der Erlass 2020 bezieht sich auf einen früheren Erlass aus 2017. Letzterer wird damals vom FR Nds in einer Meldung vom September 2017 mit dem Vorwurf der Verschlechterung gegenüber noch früheren Erlassen stark kritisiert.)
In den einzelnen Bundesländern:
Flüchtlingsrat Baden-Württemberg
Bayerischer Flüchtlingsrat
Flüchtlingsrat Berlin
Flüchtlingsrat Brandenburg
Flüchtlingsrat Bremen
Flüchtlingsrat Hamburg
Hessischer Flüchtlingsrat
Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern
Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen
Arbeitskreis Asyl Rheinland-Pfalz
Saarländischer Flüchtlingsrat
Sächsischer Flüchtlingsrat
Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein
Flüchtlingsrat Thüringen
Bundesweit:
ProAsyl
Für jugendliche Geflüchtete:
Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge BumF
Jugendliche ohne Grenzen JoG