§25b Aufenthaltsgesetz
Bleiberecht für Erwachsene.
Im Juli 2015 wurde mit dem „Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung“ eine neue altersunabhängige Bleiberechtsregelung eingeführt. Hierbei handelt es sich um eine Anwendung, die stichtagsfrei gilt, d.h. die nicht mehr wie früher von der Einreise vor einem bestimmten Datum abhängt. Gesetzlich verankert ist die Regelung in §25b AufenthG.
Analog zur Bleiberechtsregelung für gut integrierte Jugendliche und junge Erwachsene (§25a AufenthG) zielt der Gesetzgeber mit dieser Regelung darauf ab, einen Anreiz für eine sogenannt „nachhaltige Integration“ von Erwachsenen zu schaffen: Am Ende einer Reihe von Bedingungen, die es zu erfüllen gilt, wird eine Aufenthaltserlaubnis und darüber ein Bleiberecht in Aussicht gestellt. Damit wurde – wenigstens im Ansatz – endlich in Gesetzesform festgeschrieben, was selbstorganisierte Geflüchtete und ein breites Spektrum weiterer zivilgesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure schon lange gefordert haben: Wer bereits vor Jahren in Deutschland angekommen ist und hier lebt, soll ein Bleiberecht erhalten!
Es sind aber zahlreiche Anforderungen, die erfüllt sein müssen, bis die Ausländerbehörden tatsächlich von einer „nachhaltigen Integration“ ausgehen. So muss man sich zum Beispiel bereits seit mindestens 8 Jahren (bzw. mit minderjährigen Kindern seit 6 Jahren) in Deutschland aufhalten, seinen Lebensunterhalt überwiegend selbst sichern können oder eine Lebensunterhaltssicherung zumindest in Aussicht haben („positive Prognose“). Außerdem muss man mündliche Deutschkenntnisse auf dem Niveau von A2 vorweisen können und mehr. Auch die Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige ledige Kinder können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie als Familie zusammenleben und ihre Integrationsprognose als positiv gewertet wird.
Es gibt verschiedene Hilfestellungen, in denen diese ganzen Voraussetzungen zusammengefasst und auch näher erklärt werden.
Leider erteilen die Behörden eine Aufenthaltserlaubnis nach dieser Bleiberechtsregelung bisher nur sehr zurückhaltend und die Ermessensspielräume werden nur selten genutzt. Die ursprüngliche politische Absicht, Kettenduldungen abzuschaffen, läuft durch diese gängige Behördenpraxis vielfach so gut wie ins Leere. Nicht selten kann hier bestehendes Recht nur auf dem Klageweg erreicht werden. Aber auch der politische Wille für eine ernstgemeinte ‚Bleiberecht-Kultur‘ fehlt oftmals.
Die nicht ganz geringen Anforderungen für ein Bleiberecht nach §25b AufenthG sollen keinesfalls entmutigen – aber gut informiert zu sein und eine gute Beratung ist wichtig.
Sedu Barry führt in seinem Youtube-Video zum § 25b ein und erklärt, was es braucht, um darüber einen Aufenthaltstitel zu erhalten und sich somit eine Bleibeperspektive zu eröffnen. (6:32 Min. | Oktober, 2020)
Materialien & Links:
Mehrsprachige Infos
Informationsblatt zur Bleiberechtsregel nach § 25b Aufenthaltsgesetz in 6 verschiedenen Sprachen. Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt, Dezember 2018.
- INFORMATIONEN ZUR BLEIBERECHTSREGEL
nach § 25b Aufenthaltsgesetz (deutsch) - INFORMATION ON THE RESIDENCE REGULATION
according to section 25b of the residence act („§25a AufenthG”) (english) - INFORMATIONS SUR LE DROIT DE SÉJOUR CONFORMÉMENT
au §25b de la loi sur le séjour des étrangers („§25b AufenthG”) (français) - INFORMACIJE VEZANE ZA ZAKONSKO PRAVILO OSTANKA
prema čl. 25.b n(j)emačkog Zakona o boravku (bosnisch / kroatisch / serbisch) - (dari/farsi)
- (hindi)
Einführende Informationen
- Wer erhält ein Bleiberecht nach § 25b AufenthG? Informationen für langjährig Geduldete. Info-Broschüre (12 Seiten). Flüchtlingsrat Baden-Württemberg & Werkstatt PARITÄT gGmbH, akt. Aufl. Septemer 2020.
Die kleine Broschüre ist für Menschen geschrieben worden, die schon seit mehreren mit einer Duldung in Deutschland leben müssen und erklärt, unter welchen Voraussetzungen man eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG erhalten kann. Übersichtlich und in einfach Sätzen werden beschrieben, was sich hinter den wichtigsten Anforderungen verbirgt und wie man ihnen nachkommen kann. Auch wenn der Blick auf die konkrete Situation in Baden-Württemberg gerichtet ist, bietet sie auch für Menschen, die in anderen Bundesländern leben und gemeldet sind, einen guten niedrigschwelligen Einstieg in die Thematik - Bleiberecht nach langjähriger Duldung, § 25b AufenthG. Kurztext im Ratgeber für Geflüchtete in Berlin (S. 60-61 | 2 Seiten). Georg Classen / Flüchtlingsrat Berlin, 2. Aufl., November 2017.
Die zweiseitige Text gibt eine kurze Einführung zur Möglichkeit des Bleiberechts über den § 25b. Er zeigt knapp und bündig auf, was es dabei im Wesentlichen zu beachten gilt und geht kurz (kritisch) auf die konkrete Situation in Berlin ein.
Vertiefende Informationen für die Beratung
- Wege ins Bleiberecht. Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration. Arbeitshilfe (53 Seiten). Flüchtlingsrat Niedersachsen Projekt WIB, März 2020.
In Anbetracht der stetigen politischen und rechtlichen Verschärfungen will die Broschüre auf die geltende Gesetzeslage hinweisen und eine wohlwollende und die Möglichkeiten ausschöpfende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen erreichen. In diesem Sinne will die Arbeitshilfe über die Rechte bei nachhaltiger Integration aufklären und so menschenwürdige Bleibeperspektiven und konkrete Wege zum Bleiberecht aufzeigen. - Die Bleiberechtsregelungen gemäß §§ 25a und b des Aufenthaltsgesetzes und ihre Anwendung. Eine Arbeitshilfe für Beraterinnen und Berater (39 Seiten). Paritätischer Gesamtverband, November 2017.
Ausgangspunkt dieser Fachbroschüre ist die generelle Kritik an der immer noch viel zu geringen Zahl der Menschen, die über die beiden Bleiberechtsregelungen, die die §§ 25a und b des Aufenthaltsgesetztes theoretisch ermöglichen, auch tatsächlich einen Aufenthaltstitel erhalten. Die Herausgeber*innen der Publikation setzen sich seit langem für eine konkrete Handhabung der Bleiberechtsregelung ein, welche sich an einer positiven Auslegung der Ermessensspielräume orientiert und Menschen, die schon lange in Deutschland wohnen, nach Möglichkeit eine Bleibeperspektive eröffnen. Der komplette zweite Teil der Broschüre widmet sich der Umsetzungspraxis des § 25b und richtet sich vor allem an Berater*innen, die langjährig geduldete Menschen betreuen bzw. beraten. Sie wurde bewusst praxisorientiert gestaltet und enthält zahlreiche konkrete Tipps für die Beratungspraxis.
Auch hier gilt: Die Arbeitshilfen ersetzen keine fachkundige Beratung!
Antragsmuster / Mustervorlagen
Der Flüchtlingsrat Thüringen hat ein Antragsmuster für den Antrag auf Erteilung eines Aufenthalts nach § 25b vorformuliert. Das Muster ist entsprechend auf Thüringen ausgerichtet und muss in den Formulierungen für die Nutzung in anderen Bundesländern angepasst werden. Es bietet aber eine gute Orientierung, wie ein solcher Antrag aufgebaut ist:
- Antrag auf Aufenthalt nach § 25b AufenthG (Bleiberecht bei nachhaltiger Integration), Aug. 2019
Erlasse, Anwendungshinweise
- Nordrhein-Westfalen: Anwendungshinweise des MKFFI Nordrhein-Westfalen zu § 25b Aufenthaltsgesetz, März 2021. (Kommentierung der GGUA Flüchtlingshilfe. Zum Vergleich der positiven Entwicklung der alte Erlass zu § 25b von 2019 und die damalige Bewertung der GGUA.)
- Bremen: Erlass e20-09-01 – Integration junge Geflüchtete des Senators für Inneres Bremen (Erlass zu § 25b), September 2020. (Kurzer positiver Kommentar des Flüchtlingsrat Niedersachsen.)
- Rheinland-Pfalz: Allgemeine Anwendungshinweise des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach §25b Aufenthaltsgesetz, August 2019. (Begleitendes Rundschreiben des rheinland-pfälzischen Ministeriums.)
- Schleswig-Holstein: Anwendungshinweis zum § 25b Aufhentaltsgesetz – Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration – des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung (MILIGSH), Juli 2020. (Bewertende Einschätzung des Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein.)
… und weitere informative Links
- Aktuelle Beschlussvorlage des Rats zur Erweiterung des bisherigen Projektes „Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen in Köln“ zum zukünftigen Programm „Bleibeperspektiven in Köln“. März, 2021.
- Stellungnahme zu den Ermessensspielräumen der Ausländerbehörde beim Bleiberecht nach § 25a und § 25b AufenthG. Vorgelegt vom Berliner Flüchtlingsrat für die Berliner Kommission der Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin (VAB-Kommission), September 2018.
In den einzelnen Bundesländern:
Flüchtlingsrat Baden-Württemberg
Bayerischer Flüchtlingsrat
Flüchtlingsrat Berlin
Flüchtlingsrat Brandenburg
Flüchtlingsrat Bremen
Flüchtlingsrat Hamburg
Hessischer Flüchtlingsrat
Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern
Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen
Arbeitskreis Asyl Rheinland-Pfalz
Saarländischer Flüchtlingsrat
Sächsischer Flüchtlingsrat
Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein
Flüchtlingsrat Thüringen
Bundesweit:
ProAsyl
Für jugendliche Geflüchtete:
Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge BumF
Jugendliche ohne Grenzen JoG