§23a Aufenthaltsgesetz
Über die.
Härtefallkommission.
zum humanitären Bleiberecht.
Wer über alle anderen rechtlichen Regelungen, die auf dieser Webseite beschrieben werden, keine Möglichkeit hat, einen legalen Aufenthalt, hat unter Umständen noch die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG zu erhalten, indem die sogenannte Härtefallkommission „dringende humanitäre oder persönliche Gründe“ feststellt. Die Härtefallkommission ist ein Gremium, das von der jeweiligen Regierung eines Bundeslandes eingerichtet wird und behördenunabhängig arbeitet. Sie besteht je nach Bundesland aus 5 bis 20 Mitgliedern unterschiedlicher zivilgesellschaftlicher und staatlicher Institutionen wie zum Beispiel Flüchtlingsräte, Wohlfahrtsverbände und Kirchen aber auch Ministerien, kommunale Vertreter oder zum Teil auch Fraktionsabgeordnete.
Wer vollziehbar ausreisepflichtig ist, kann sich an eines dieser Mitglieder der Härtefallkommission wenden und versuchen, dringende humanitäre oder persönliche Gründe geltend zu machen, um eine drohende Abschiebung abzuwenden. Davor sollten aber alle übrigen Möglichkeiten, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, ausgeschöpft worden sein. Das angefragte Mitglied entscheidet dann, ob es den Antrag in die Härtefallkommission einbringt. Ein Rechtsanspruch besteht dabei nicht.
Beim Antrag zählt dann vor allem, wie gut man in Deutschland verankert ist. Hilfreich ist dabei, wenn man gut deutsch spricht, eine Ausbildung oder eine Arbeit aufgenommen hat oder sich zumindest intensiv darum bemüht hat, wenn man vielleicht sogar ehrenamtlich aktiv ist und man möglichst viele Leute kennt, die sich auch dafür einsetzen, dass man in Deutschland bleiben kann. Es zählen aber auch andere Umstände wie zum Beispiel schwere Krankheiten. Die Möglichkeit für Menschen im laufenden Dublin-Verfahren sowie aus der sogenannten ‚Illegalität‘ heraus Eingaben an eine Härtefallkommission zu machen, sind weitgehend beschränkt, da für alle Personen, für die ein Härtefall beantragt wird, eine Ausländerbehörde zuständig sein muss. In beiden Fällen hat diese aber keine Zuständigkeit.
Die meisten Bundesländer haben darüber hinaus bewusst keine schematischen Kriterien oder Bewertungskataloge, nach welcher die persönliche Härte festgestellt wird, da diese den unterschiedlichen Lebenssachverhalten kaum gerecht würden. Es ist daher wichtig, ein möglichst umfassendes und persönliches Bild der genauen Situation einzugeben.
Es empfiehlt sich, sich möglichst gut über die Arbeitsweise der Härtekommission im eigenen Bundesland zu informieren – es gibt teilweise deutliche Unterschiede.
Materialien & Links:
Mehrsprachige Infos zum Härtefallverfahren in einzelnen Bundesländern
- Baden-Württemberg: 12-seitige Informationsbroschüre „Wie stelle ich einen Härtefallantrag? Informationen für Geduldete“ des Flüchtlingsrat Baden-Württemberg & Werkstatt PARITÄT gGmbH (September 2020). Sie informiert über die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, und über das Vorgehen bei der Antragstellung in Baden-Württemberg. Die Broschüre gibt es in drei verschiedenen Sprachen:
Deutsch | Englisch | Français - Brandenburg: Ein Flyer des Brandenburger Landesinnenministeriums informiert in fünf Sprachen über die Arbeit der Härtefallkommission in Brandenburg:
Arabisch-عربى | Deutsch | English | Français | Russisch-русский - Mecklenburg-Vorpommern: Infoblätter des Landesministeriums für Inneres und Europa zum Härtefallkommissionsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern. In fünf Sprachen erhältlich:
Arabisch-عربى | Deutsch | English | Français | Russisch-русский - Niedersachsen: Hinweis-Flyer zu Härtefalleingaben an die Niedersächsische Härtefallkommission in neun verschiedenen Sprachen:
Albanisch-shqip | Arabisch- العربية | Deutsch | English | Français | Kurdisch-Kurdî | Russisch-русский | Serbisch-српски |Türkisch-Türkçe - Sachsen-Anhalt:Ein Info-Blatt mit zentralen Eckdaten zur Sächsischen Härtefallkommission als Broschüre zusammengefasst in elf verschiedenen Sprachen:
Albanisch-shqip | Arabisch- العربية |Bosnisch-Bosanski | Deutsch | English | Français | Mazedonisch-Македонски | Persisch | Russisch-русский | Türkisch-Türkçe | Vietnamesisch-Tiếng Việt - Thüringen: Ein Informationsflyer zur Thüringer Härtefallkommission mit kurzen Infos und Kontaktadressen in elf Sprachen;
Albanisch-shqip | Arabisch- العربية | Bosnisch-Bosanski | Deutsch | English | Français | Mazedonisch-Македонски | Russisch-русский | Türkisch-Türkçe | Dari/Persisch | Vietnamesisch-Tiếng Việt
Die Härtefallkommissionen der Bundesländer
Die Härtefallkommission in Baden‑Württemberg
- Informationen zur Härtefallkommission in Baden-Württemberg auf der Website des Landesinnenministeriums.
- Merkblatt mit Kontaktadresse.
- Reader für die Eingaben an die Härtefallkommission (HFK) beim Innenministerium Baden-Württemberg (33 Seiten, März 2017)
Die Härtefallkommission in Bayern
- Informationen zur Härtefallkommission des Landes Bayern auf dem Dienstleistungsportal Bayern.
- Die Härtefallkommission in Bayern auf der Website des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.
- Liste der Mitglieder der Härtefallkommission (Stand November 2020) und Kontakt der HFK-Geschäftsstelle in Bayern.
Die Härtefallkommission in Berlin
- Informationen zur Berliner Härtefallkommission auf der Website des Flüchtlingsrat Berlin.
- Die Berliner Härtefallkommission auf der Website der Senatsverwaltung für Inneres.
- Info-Flyer zur Berliner Härtefallkommission mit Kontaktadressen.
- Merkblatt für Antragstellende mit ausführlicheren Hinweisen.
Die Härtefallkommission in Brandenburg
- Informationen zur Härtefallkommission in Brandenburg auf der Website des Flüchtlingsrat Brandenburg.
- Informationen zur Härtefallkommission des Landes Brandenburg auf der Website der Integrationsbeauftragten des Landes.
- Faltblatt zur Härtefallkommission in Brandenburg mit Kontaktadressen (in weiteren Sprachen erhältlich, siehe oben).
Die Härtefallkommission in Bremen
- Härtefallkommission im Land Bremen: Informationen, Eingabeformulare sowie Kontaktadresse der HFK-Geschäftsstelle (Namens- und Adresslisten der Kommissionsmitglieder können über die Geschäftsstelle erfragt werden).
- Info-Flyer zur Härtefallkommission Bremen mit Kontakten zu Kommissionsmitgliedern.
Die Härtefallkommission in Hamburg
- Informationen zur Härtefallkommission in Hamburg mit Kontakten zu Kommissionsmitgliedern und der HFK-Geschäftsstelle auf der Seite Hamburgischen Bürgerschaft. (Hamburger Besonderheit: In Hamburg ist die Härtefallkommission ausschließlich mit Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft besetzt. Jede Fraktion, die im Eingabenausschuss der Bürgerschaft vertreten ist, stellt ein Mitglied. Es ist das einzige Bundesland, in dem die Zivilgesellschaft nicht in der Härtefallkommission vertreten ist.)
Die Härtefallkommission in Hessen
- Informationen zur Hessischen Härtefallkommission des hessischen Innenministeriums mit Kontaktadresse zur HFK-Geschäftsstelle.
- Liste der Mitglieder der Härtefallkommission (Stand Dezember 2020).
- Geschäftsordnung der Hessischen Härtefallkommission.
Die Härtefallkommission in Mecklenburg‑Vorpommern
- Infos über die Härtefallkommission in Mecklenburg-Vorpommern auf der Webseite des Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern.
- Die Härtefallkommission Mecklenburg-Vorpommern auf der Webseite des Landesministeriums für Inneres und Europa.
- Infoblätter des Landesinnenministeriums zum Härtefallkommissionsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern.
- Kontaktadresse zur HFK-Geschäftsstelle.
Die Härtefallkommission in Niedersachsen
- Informationen zur Niedersächsischen Härtefallkommission auf der Website des Flüchtlingsrat Niedersachsen.
- Die Niedersächsische Härtefallkommission beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport. Hier finden sich Informationen, Kontaktadressen, Eingabevordrucke sowie eine Ausfüllhilfe und ein Hinweis-Flyer.
- Mitgliederliste der Härtefallkommission (Stand März 2021).
- Flyer der Fachberatungsstelle zu Eingaben an die Niedersächsische Härtefallkommission (Februar 2018).
- Arbeitshilfe für Härtefalleingaben der LAG Freie Wohlfahrtspflege in Niedersachsen (46 Seiten, März 2017).
Die Härtefallkommission in Nordrhein‑Westfalen
- Informationen zur Härtefallkommission Nordrhein-Westphalen auf der Website des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration. Hier finden sich unter anderem auch die Entscheidungsgrundsätze der Härtefallkommission und eine aktuelle Namensliste der Kommissionsmitglieder.
Die Härtefallkommission in Rheinland‑Pfalz
- Informationen zur Härtefallkommission Rheinland-Pfalz inklusiv einer kurzen Checkliste für den Härtefallantrag.
- Die Härtefallkommission des Landes Rheinland-Pfalz auf der Website des Integrationsministeriums mit Kontaktadressen, Formularen zum Downloaden sowie Leitlinien für die Tätigkeit der Härtefallkommission.
Die Härtefallkommission in Saarland
- Umfangreiche Informationen zur Zusammensetzung, den Aufgaben und der Arbeitsweise der Saarländischen Härtefallkommission sowie zu den Antragsmodalitäten finden sich auf der Website des Ministeriums für Inneres, Bau und Sport.
Die Härtefallkommission in Sachsen
- Informationen zur Sächsischen Härtefallkommission auf der Website des Flüchtlingsrat Sachsen. Mit Linkverweisen auf eine 4-seitige Checkliste, die Geschäftsordnung der Härtefallkommission, einen Flyer mit den Kontaktadressen der HFK-Mitglieder und mehr.
- Die Sächsische Härtefallkommission auf der Website der Sächsischen Ausländerbeauftragten.
- Außerdem: Die Handreichung Hilfestellung zum Verfahren vor der Sächsischen Härtefallkommission (20 Seiten) sowie eine ebenfalls 20-seitige Broschüre zur Härtefallkommission und zur Antragsstellung in einfacher Sprache.
Die Härtefallkommission in Sachsen‑Anhalt
- Die Härtefallkommission des Landes Sachsen-Anhalt auf der Website des Ministeriums für Inneres und Sport. Mit einem Merkblatt sowie dem Kontakt zur HFK-Geschäftsstelle und der Kommissionsvorsitzenden.
- Informationen und Berichte der Härtekommission auf der Website des Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt.
Die Härtefallkommission in Schleswig‑Holstein
- Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein bietet nützliche Infos zur Härtefallkommission in Schleswig Holstein, darunter die Broschüre Härtefallantrag in Schleswig-Holstein. Ein Leitfaden mit Informationen und Tipps für Geflüchtete und Unterstützer*innen (19 Seiten).
- Die Härtefallkommission in Schleswig-Holstein auf der Website des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung. Mit Informationen zur Arbeitsweise und Antragsstellung, einer ‚Fragen & Antworten‘-Seite, der Erläuterung exemplarischer Einzelfälle und Unterlagen wie beispielsweise den Verfahrensgrundsätzen zum Downloaden.
Die Härtefallkommission in Thüringen
- Informationen zur Thüringer Härtefallkommission auf der Website des Flüchtlingsrat Thüringen. Hier findet man u.a. auch eine Checkliste für den Härtefall-Antrag.
- Die Thüringer Härtefallkommission auf der Webseite des Landesministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Hier findet sich auch eine Übersichtsliste der Mitglieder der Härtefallkommission.
- Webseite der Beauftragten des Freistaates Thüringen für Integration, Migration und Flüchtlinge (BIMF) auf der u.a. ein Informationsflyer zur Thüringer Härtefallkommission in verschiedenen Sprachen eingestellt ist (weitere Sprachen siehe oben).
- Geschäftsordnung der Härtefallkommission des Freistaats Thüringen
Verordnungen und Gesetze der Härtefallkommissionen
- Baden-Württemberg: Verordnung der Landesregierung über die Einrichtung einer Härtefallkommission nach § 23 a des Aufenthaltsgesetzes. Härtefallkommissionsverordnung, Juni 2005 (z etzt geändert April 2012)
- Bayern: Verordnung über die Einrichtung einer Härtefallkommission nach § 23a des Aufenthaltsgesetzes. Härtefallkommissionsverordnung, August 2006 (zuletzt geändert März 2019).
- Berlin: Verordnung über die Einrichtung einer Härtefallkommission nach § 23a des Aufenthaltsgesetzes. Härtefallkommissionsverordnung, Januar 2005 (zuletzt geändert September 2020).
- Brandenburg: Verordnung über die Einrichtung einer Härtefallkommission nach § 23a des Aufenthaltsgesetzes. Härtefallkommissionsverordnung, Januar 2005 (zuletzt geändert März 2013).
- Bremen: Verordnung über die Härtefallkommission nach dem Aufenthaltsgesetz, Juni 2012 (zuletzt geändert Oktober 2020).
- Hamburg: Hamburgisches Gesetz über die Härtefallkommission nach § 23 a des Aufenthaltsgesetzes. Härtefallkommissionsgesetz, Mai 2005 (zuletzt geändert Juli 2020).
- Hessen: Gesetz zur Einrichtung einer Härtefallkommission. Härtefallkommissionsgesetz, September 2008 (zuletzt geändert November 2014).
- Mecklenburg-Vorpommern: Landesverordnung zur Einrichtung einer Härtefallkommission. Härtefallkommissionslandesverordnung, Februar 2005 (zuletzt geändert November 2009).
- Niedersachsen: Verordnung über die Härtefallkommission in Niedersachsen nach dem Aufenthaltsgesetz. Niedersächsische Härtefallkommissionsverordnung, August 2006 (zuletzt geändert Dezember 2015).
- Nordrhein-Westphalen: Verordnung zur Einrichtung einer Härtefallkommission nach § 23a des Aufenthaltsgesetzes und zur Regelung des Verfahrens. Härtefallkommissionsverordnung, Dezember 2004 (Stand April 2021).
- Rheinland-Pfalz: Landesverordnung zur Einrichtung einer Härtefallkommission nach § 23 a des Aufenthaltsgesetzes. Härtefallkommissionsverordnung, April 2011 (zuletzt geändert Februar 2019).
- Saarland: Verordnung über eine Härtefallkommission des Saarlandes nach§ 23a des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet. Härtefallkommissionsverordnung, Dezember 2004 (zuletzt geändert August 2018).
- Sachsen: Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Härtefallkommission nach dem Aufenthaltsgesetz. Sächsische Härtefallkommissionsverordnung, Juli 2010 (zuletzt geändert April 2018).
- Sachsen-Anhalt: Härtefallkommissionsverordnung, März 2005 (geändert April 2009).
- Schleswig-Holstein: Landesverordnung zur Regelung von Aufgaben und Zuständigkeiten der Ausländerbehörden und bei der Aufnahme von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie ausländischen Flüchtlingen und zur Einrichtung und dem Verfahren einer Härtefallkommission (zur Härtefallkommission: §§ 10 bis 17). Ausländer- und Aufnahmeverordnung, Januar 2005 (zuletzt geändert April 2013).
- Thüringen: Thüringer Verordnung über die Härtefallkommission, Januar 2005 (zuletzt geändert April 2017).
In den einzelnen Bundesländern:
Flüchtlingsrat Baden-Württemberg
Bayerischer Flüchtlingsrat
Flüchtlingsrat Berlin
Flüchtlingsrat Brandenburg
Flüchtlingsrat Bremen
Flüchtlingsrat Hamburg
Hessischer Flüchtlingsrat
Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern
Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen
Arbeitskreis Asyl Rheinland-Pfalz
Saarländischer Flüchtlingsrat
Sächsischer Flüchtlingsrat
Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein
Flüchtlingsrat Thüringen
Bundesweit:
ProAsyl
Für jugendliche Geflüchtete:
Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge BumF
Jugendliche ohne Grenzen JoG